Neue GOP für Beratung bei Schwangerschaftskonflikten

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Bei Schwangerschaftskonflikten besteht ein Anspruch auf ärztliche Beratung.

Schwangere, bei deren Kind gesundheitliche Schäden diagnostiziert wurden, haben Anspruch auf eine Beratung durch einen Gynäkologen sowie einen Kinder- und Jugendarzt. Seit April gibt es diesbezüglich Neuerungen im EBM.