Neue Regelungen für die Zervixkarzinom-Früherkennung

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Die Honorierung von Primärscreening und Abklärungsdiagnostik wurde angepasst.

Am 1. Januar startete das organisierte Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Frauen zwischen 20 und 65 Jahren werden regelmäßig durch ihre Krankenkasse an die Früherkennungsmöglichkeit erinnert. Für die Ärzte wurde die Vergütung der Leistungen angepasst. Die Honorierung erfolgt dabei extrabudgetär.