Neue Ziffern stärken Palliativversorgung – Hausarzt muss lernen und kooperieren

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Die Leistungen der neuen Ziffern unterschieden sich teils nur geringfügig von den alten. Es bedarf jedoch eines Antrags auf Genehmigung zur Berechnung dieser. (rechts: Dr. Gerd W. Zimmermann, Facharzt für Allgemeinmedizin, Hofheim)

Ab dem vierten Quartal gelten neue Honorarziffern für die Palliativversorgung. Acht Ansatzmöglichkeiten gibt es, die Honorierung erfolgt extrabudgetär – aber nicht jeder Arzt darf alles ansetzen.