Patientendaten ohne Einwilligung weitergegeben – 50.000 Euro Bußgeld

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Belastungen des Patienten, die auf der Weitergabe der Daten gründen, werden bei der Festsetzung des Bußgeldes berücksichtigt.

Auch Ärzten und Klinikträgern droht bei Datenschutzverstößen die Verfolgung durch die Behörden. In Italien hat ein Verstoß Anfang des Jahres zu einem Bußgeld von über 50 000 Euro für ein Krankenhaus geführt.