Physikalische und schmerztherapeutische Ziffern lohnen sich in der Summe
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Physikalisch-therapeutische Leistungen werden im EBM nur gering vergütet und sind noch dazu Bestandteil des Regelleistungsvolumens. Wegen des hohen Delegationsgrades und der fehlenden Zeitvorgaben sollte man sie aber nicht unter den Tisch fallen lassen! In der GOÄ sind die Leistungen – korrekt eingesetzt – erst recht honorarrelevant.