PJler: Das bisschen Ausbilden ...

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Trennung der „nebenberuflichen“ von der „hauptberuflichen“ Tätigkeit als Arzt fehle.

Für Vergütungen, die eine Universität niedergelassenen Ärzten für die Ausbildung von PJlern zahlt, kann keine Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 26 EStG (auch: Übungsleiterpauschale) beansprucht werden.