Post-COVID-19-Syndrom als besonderer Verordnungsbedarf
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Künftig ist mit vielen Heilmittelverordnungen aufgrund von COVID-19-Folgen zu rechnen. Bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen wird das dies ab Juli berücksichtigt.
Künftig ist mit vielen Heilmittelverordnungen aufgrund von COVID-19-Folgen zu rechnen. Bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen wird das dies ab Juli berücksichtigt.