Post-COVID-19-Syndrom als besonderer Verordnungsbedarf

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
Laut KBV könnte Physiotherapie beispielsweise bei Wirbelsäulenerkrankungen oder Störungen der Atmung verordnet werden.

Künftig ist mit vielen Heilmittelverordnungen aufgrund von COVID-19-Folgen zu rechnen. Bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen wird das dies ab Juli berücksichtigt.