Praxen mit Auszubildenden haben Anspruch auf Fördergelder

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Auszubildende zahlen sich aus.

Arztpraxen, die derzeit MFA ausbilden, können unter bestimmten Umständen Förderprämien beantragen. Grundlage ist das „Bundesprogramm zur Sicherung von Arbeitsplätzen“ vom 1. August.