GmbH und GOÄ

Dürfen Arztpraxen als GmbH unabhängig von GOÄ abrechnen?

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MVZ-GmbHs und Ärzte-GmbHs sollten vorerst bei der Abrechnung nicht von der GOÄ abweichen.

Das OLG Frankfurt/Main hat eine überraschende Entscheidung getroffen: Während Ärzte ihre Leistungen für Privatpatienten und Selbstzahler nach der GOÄ abrechnen müssen, ist eine Ärzte-GmbH oder eine MVZ-GmbH nicht daran gebunden.