Vorabprüfung

Regressanlässe: Bei Vorabprüfung spielen Rabattverträge, aber auch Praxisbesonderheiten eine große Rolle

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Nach neuer Regelung werden Einsparungen aus Rabattverträgen für Arzneimittel bereits bei der Vorabprüfung berücksichtigt.

Vertragsärzt:innen wurden bisher Arzneimittelverordnungen in einem Wert zugeordnet, den die Kassen überhaupt nicht bezahlt haben. In ein Prüfverfahren kam, wer eine signifikante Überschreitung bei der Arzneimittelverordnung hatte.