Regressanlässe: Bei Vorabprüfung spielen Rabattverträge, aber auch Praxisbesonderheiten eine große Rolle
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Vertragsärzt:innen wurden bisher Arzneimittelverordnungen in einem Wert zugeordnet, den die Kassen überhaupt nicht bezahlt haben. In ein Prüfverfahren kam, wer eine signifikante Überschreitung bei der Arzneimittelverordnung hatte.