Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Rabattverträge mit Pharmaherstellern und Mehrfachverordnungen wirken gegenläufig

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Mehrfachverordnungen sollten immer dokumentiert werden, damit im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung und fehlendem Behandlungsfall keine Unklarheiten entstehen.

Dass bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen nicht der tatsächliche „Verkaufswert“ eines Arzneimittels zugrunde gelegt wurde, brachte Ärzte in die Bredouille. Hier gibt es eine Verbesserung. So weit, so gut. Doch ein Umsetzungsproblem beim E-Rezept schafft auch schon wieder ein neues Regressszenario.