Rabattverträge mit Pharmaherstellern und Mehrfachverordnungen wirken gegenläufig
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Dass bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen nicht der tatsächliche „Verkaufswert“ eines Arzneimittels zugrunde gelegt wurde, brachte Ärzte in die Bredouille. Hier gibt es eine Verbesserung. So weit, so gut. Doch ein Umsetzungsproblem beim E-Rezept schafft auch schon wieder ein neues Regressszenario.