Schlafbezogene Atmungsstörungen: Weitere Fachgruppen dürfen abrechnen

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GOP 30900 und GOP 30901 dürfen von weiteren Fachärzten angesetzt werden.

Die Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen kann nun von drei weiteren Fachgruppen berechnet werden. Voraussetzung ist eine Zusatzbezeichnung.