Schutz vor Nadelstichverletzungen – neue Verordnung hilft nicht nur Diabetespatienten

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Gesetzliche Krankenkassen kommen nun für den Schutz vor Nadelstichverletzungen auf.

Der G-BA hat die Hilfsmittel-Richtlinie angepasst: Jetzt erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Injektions-, Port- oder Pen-Kanülen mit einem Sicherheitsmechanismus gegen Nadelstichverletzungen, wenn Angehörige oder Pflegekräfte den Eingriff für den Patienten übernehmen.