Studienkosten = Praxisausgaben?

Studienkosten der Kinder zählen nicht als Praxisausgaben

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Für die Jahre 2015 bis 2017 wollte die Chirurgin jeweils Gesamtkosten zwischen rund 45.000 bis 67.000 Euro als Betriebsausgaben gewinnmindernd absetzen – was das Finanzamt versagte.

Eine niedergelassene Chirurgin wollte die von ihr getragenen Studienkosten ihrer Kinder als Betriebsausgaben steuersenkend absetzen. Finanzamt und Finanzgericht spielten aber nicht mit.