Studienkosten der Kinder zählen nicht als Praxisausgaben
Erschienen am:
|
Aktualisiert am:
Eine niedergelassene Chirurgin wollte die von ihr getragenen Studienkosten ihrer Kinder als Betriebsausgaben steuersenkend absetzen. Finanzamt und Finanzgericht spielten aber nicht mit.