Steuerfrei unterwegs: Fiskus macht Jobtickets und Firmenfahrräder attraktiver

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Die steuer­freien Leistungen werden aber auf die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers angerechnet.

Arbeitgeber können jetzt ihren Angestellten ÖPNV-Tickets und (Elektro-)Fahrräder mit Steuervorteil anbieten.