So wird abgerechnet

Telefon oder E-Mail: Welche Kontakte EBM und GOÄ zulassen

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Bestimmungen in EBM und GOÄ klären darüber auf, welche telefonisch oder per E-Mail erbrachten Leistungen abgerechnet werden dürfen.

Wiederholungsrezepte, Befundübermittlungen, Telekonsile und Beratungen – Praxen dürfen bestimmte Leistungen auch abrechnen, wenn sie nicht persönlich, sondern per Fernsprecher oder E‑Mail erbracht werden. Die Bestimmungen in EBM und GOÄ regeln, was geht und was nicht.