Abrechnung

Telemonitoring bei Herzinsuffizienz: Was wird vorausgesetzt und wie wird nach EBM und GOÄ abgerechnet?

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Leistungen rund um das Thema Telemonitoring für Patienten mit Herzinsuffizienz werden vom primär behandelnden Arzt zusammen mit dem telemedizinischen Zentrum erbracht.

Seit dem 1. Januar 2022 ist Telemonitoring bei Herzinsuffizienz eine neue Leistung im EBM. Entsprechende analoge Leistungen in der GOÄ hatte der Vorstand der BÄK bereits im Dezember nach Vorschlag des Gebührenordnungsausschusses beschlossen.