Telemonitoring bei Herzinsuffizienz: Was wird vorausgesetzt und wie wird nach EBM und GOÄ abgerechnet?
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Seit dem 1. Januar 2022 ist Telemonitoring bei Herzinsuffizienz eine neue Leistung im EBM. Entsprechende analoge Leistungen in der GOÄ hatte der Vorstand der BÄK bereits im Dezember nach Vorschlag des Gebührenordnungsausschusses beschlossen.