Verweilen beim Patienten erfordert Geduld – lassen Sie sich das wenigstens bezahlen

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Im EBM müssen die 30 Minunten immer voll sein – in der GOÄ nur beim ersten Ansatz.

Verweilen, Innehalten – das klingt angenehm. Doch für Hausärzte kann es ganz schön unangenehm sein, wenn sie untätig Zeit verstreichen lassen müssen im Interesse ihrer Patienten. Wann lässt sich das Abwarten bezahlen? Und worin unterscheiden sich dabei EBM und GOÄ?