Einzelregresse

Einzelregresse: Bundesschiedsamt setzt auf volle Erstattung statt nur Kostendifferenz

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Gefährlich: Krankenkassen haben Definitionsspielraum.

Seit 2017 gilt, dass bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung bei erstmaliger Auffälligkeit zunächst eine individuelle Beratung erfolgen muss - Beratung vor Regress nannte man das Prinzip und es klang vielversprechend. Doch aller Hoffnung auf Erleichterung zum Trotze bombardieren seither die Krankenkassen Ärztinnen und Ärzte mit Einzelregressforderungen. Jetzt haben die Kassen auch noch vor dem Bundesschiedsamt einen Erfolg zum Thema Kostendifferenz erzielt.

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