Regress über 20.000 Euro – Deal mit Beschwerdeausschuss gilt

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Schlechter Vergleich: Das Gerichtsprotokoll zählt als rechtsverbindliche Erklärung.

Beim Beschwerdeausschuss ließ sich ein Hausarzt auf einen Regress über 20.000 Euro ein. Was er anschließend bereute. War die Vereinbarung, die seine Unterschrift nicht enthielt, formal korrekt zustandegekommen?