Wahlleistungsverträge mit juristischen Tücken
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Wahlleistungsvereinbarungen bescheren Krankenhäusern und Wahl-(Chef-)Ärzten wichtige Zusatzentgelte. Unwirksame Vereinbarungen haben aber nicht nur den Verlust des Entgelts zur Folge, sondern können auch Schadensersatzansprüche oder strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Ein Überblick zur Rechtsprechung.