Wahlleistungsverträge mit juristischen Tücken

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Unzulässige Vertretung als persönliche Leistung abgerechnet? Das kann als gewerbsmäßiger Betrug gedeutet werden.

Wahlleistungsvereinbarungen bescheren Krankenhäusern und Wahl-(Chef-)Ärzten wichtige Zusatzentgelte. Unwirksame Vereinbarungen haben aber nicht nur den Verlust des Entgelts zur Folge, sondern können auch Schadensersatzansprüche oder strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Ein Überblick zur Rechtsprechung.

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