PKV-Basistarif und GKV-Kostenerstattung

Was bei PKV-Basistarif und GKV-Kostenerstattung zu beachten ist

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Versicherte müssen ­Leistungserbringer über ihren Tarif informieren.

Wer im Standard- oder Basistarif versichert ist, gilt zwar als privatversichert, hat aber nur Anspruch auf einen Leistungsumfang wie in der GKV. Die Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten funktioniert umgekehrt.

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