PKV-Basistarif und GKV-Kostenerstattung

Was bei PKV-Basistarif und GKV-Kostenerstattung zu beachten ist

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
Versicherte müssen ­Leistungserbringer über ihren Tarif informieren.

Wer im Standard- oder Basistarif versichert ist, gilt zwar als privatversichert, hat aber nur Anspruch auf einen Leistungsumfang wie in der GKV. Die Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten funktioniert umgekehrt.