Kein Warmwasser am Handwaschplatz nötig
An medizinischen Handwaschplätzen ist warmes Wasser nach der angepassten TRBA 250 nicht mehr zwingend nötig. Entscheidend für die Händehygiene bleibt die korrekte Händedesinfektion.
Warmes Wasser muss an medizinischen Handwaschplätzen nicht mehr zwingend vorhanden sein. Die „Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe“ (TRBA 250) wurde entsprechend angepasst. Darauf weist das Robert Koch-Institut im epidemiologischen Bulletin vom 6. August hin.
Welche Ausstattung muss ein Handwaschplatz bieten?
In der neuen Fassung der TRBA 250 heißt es nun, dass Beschäftigten schnell erreichbare Handwaschplätze mit fließendem Wasser in Trinkwasserqualität, Spendern für Hautreinigungsmittel und Einmalhandtüchern zur Verfügung zu stellen sind. Ein Hinweis auf die Wassertemperatur ist nicht mehr vorhanden. Grund für die Anpassung ist laut Bulletin, dass sich die Wassertemperatur in keinem relevanten Maß auf die Befreiung der Hände von Erregern auswirkt.
Wann ist das Händewaschen zusätzlich zur Desinfektion nötig?
Die wichtigste Einzelmaßnahme der Händehygiene in der medizinischen und pflegerischen Versorgung bleibe die Desinfektion, betont das Robert Koch-Institut. In manchen Fällen sei es notwendig, sich zusätzlich die Hände zu waschen – beispielsweise bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Clostridioides-difficile-Infektionen. Auch am Beginn eines Operationstages müssen die Hände gewaschen werden. Wie wirksam diese Maßnahme ist, hängt nach Angaben des RKI mit deren Dauer, der Technik, der Qualität des verwendeten Wassers und den Waschpräparaten zusammen.
Epidemiologisches Bulletin des RKI 32/2026 vom 6.8.2026
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