Beruflicher Auslandsaufenthalt

Ohne Sozialversicherungsnachweis drohen im Ausland Strafen

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Für angestellte, gesetzlich versicherte Ärzte beantragt der Arbeitgeber die Bescheinigung bei der Krankenkasse.

Bei allen beruflich motivierten Auslandsaufenthalten ist sie Pflicht: die A1-Bescheinigung. Sie belegt, dass Sie während dieses Zeitraums weiter über das Heimatland sozialversichert bleiben, und muss auch innerhalb der EU mitgeführt werden. Medizinern, die bei Kontrollen keine Bescheinigung vorlegen können, drohen Strafen.