Ab 2021 wird die Krankschreibung digital, aber nicht einfacher

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Ohne Telematik-Anschluss geht schon bald der Praxisofen aus.

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz verpflichtet die Vertragsärzte, ab 2021 die Daten der AU-Bescheinigung elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Vom Ausdruck papiergebundener Belege befreit sie das jedoch nicht. Sie müssen sogar noch mehr Service liefern.