Kranke Mitarbeiterin

Kranke Mitarbeiterin: Ab wann ist AU-Meldung nötig?

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Der aktuelle Tarifvertrag Ärzte/MFA orientiert sich am Entgeltfortzahlungsgesetz: Die MFA muss ihrem Arbeitgeber am auf den 3. AU-Tag folgenden Arbeitstag die AU nachweisen. Beispielsweise Beginn der AU am Mittwoch, dann muss die AU spätestens am Montag vorgelegt werden (Samstag und Sonntag sind keine Arbeitstage).