Auch Arztpraxen können in der Coronakrise Mietzahlungen aussetzen

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Die Coronapandemie muss als Ursache der Zahlungsschwierigkeiten nachvollziehbar sein.

Wer eine Arztpraxis hat, ist entweder Mieter oder Eigentümer, und oft auch Vermieter. Ein Gesetz verhindert seit Kurzem die Kündigung von Mietern, die aufgrund der Coronakrise nicht zahlen können. Vermieter schützt es nur indirekt.