AiW-Arbeitsverträge: Befristung nur bei konkreter Weiterbildungsplanung
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Auch mit Medizinern können befristete Arbeitsverträge geschlossen werden. Die Befristung eines Arbeitsvertrages mit einem Arzt in Weiterbildung ist allerdings nur zulässig, wenn die Beschäftigung tatsächlich der zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung des Arztes dient.