Bundesrat stimmt Gesetzentwurf zu

Bei Abort greift Mutterschutz

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Ein neues Gesetz sieht vor, dass Frauen, die ab dem vierten Schwangerschaftsmonat eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf Mutterschutz haben.

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat Mitte Februar einem Gesetzentwurf zugestimmt, der das Recht auf Mutterschutz im Fall einer Fehlgeburt neu regelt. Betroffene Frauen können demnach bereits ab der 13. Woche Mutterschutz in Anspruch nehmen. Die Regelung soll am 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten.