Bei Abort greift Mutterschutz
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat Mitte Februar einem Gesetzentwurf zugestimmt, der das Recht auf Mutterschutz im Fall einer Fehlgeburt neu regelt. Betroffene Frauen können demnach bereits ab der 13. Woche Mutterschutz in Anspruch nehmen. Die Regelung soll am 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten.
Durch das neue Gesetz erhalten Frauen, die eine Fehlgeburt ab dem vierten Schwangerschaftsmonat haben, zum ersten Mal eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich von den körperlichen sowie seelischen Belastungen eines solchen Ereignisses zu erholen.
Der Anspruch auf Mutterschutz ist begrenzt
Die Mutterschutzzeit umfasst die sechs Wochen vor der Entbindung und die acht Wochen nach der Geburt des Kindes. In diesem Zeitraum müssen Frauen nicht arbeiten. Bei Fehlgeburten galt diese Schutzfrist bislang nicht, doch nun gibt es einen gestaffelten Anspruch. Die Betroffenen sind aber nicht verpflichtet, diese Möglichkeit zu nutzen. Ein Großteil der betroffenen Frauen – 84.000 pro Jahr – erleidet jedoch die Fehlgeburt bis zur zwölften Schwangerschaftswoche. Für diesen Zeitraum ist aber weiterhin kein Anspruch auf Mutterschutz vorgesehen.
Quelle: Pressemitteilung – BMFSFJ
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