COVID-19: Bei Auffrischimpfung haftet der Bund
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hatte beschlossen, dass ab September Höchstbetagte und Pflegebedürftige sowie immunsupprimierte und immungeschwächte Personen eine COVID-Auffrischungsimpfung erhalten können, wenn die abgeschlossene Impfserie mindestens 6 Monate her ist.