COVID-19

COVID-19: Bei Auffrischimpfung haftet der Bund

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Laut dem Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) übernimmt der Bund potenzielle Versorgungsansprüche der Patient:innen bei den Auffrischungsimpfungen.

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hatte beschlossen, dass ab September Höchstbetagte und Pflegebedürftige sowie immunsupprimierte und immungeschwächte Personen eine COVID-Auffrischungsimpfung erhalten können, wenn die abgeschlossene Impfserie mindestens 6 Monate her ist.