Neu in der Kinderrichtlinie: Brückner-Test deckt Sehstörungen auf
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Seit dem 1. September 2016 gibt es die neuen „Gelben Hefte“ für die Früherkennungsuntersuchungen beim Kind. Seit dem 1. Januar 2017 sind diese auch verbindlich. Eine wichtige Änderung der Kinderrichtlinie betrifft die Früherkennung von Sehstörungen im Kindesalter: Der sogenannte Durchleuchtungstest nach Brückner wird nun verpflichtend in der neuen Kinderrichtlinie für die U-Untersuchungen 4 bis 7 aufgeführt. Das Besondere: Hausärzte oder Kinderärzte können diese Untersuchung ebenso zuverlässig, schnell und ohne großen Aufwand vornehmen wie Ophtalmologen.