Neue Check-up-regelung: Chaos bei der Umsetzung
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Der Check-up nach der Ziffer 01732 ist nach den neuen Regelungen nur noch alle 3 Jahre möglich. Deshalb haben viele Praxen jenen Patienten, die 2017 den letzten Check-up hatten, abgesagt und sie auf das kommende Jahr verwiesen, wenn sie in Kürze wieder einen Check-up-Termin vereinbaren wollten. Mittlerweile wurde eine Übergangsfrist genehmigt, so dass sich diese Patienten 2019 doch noch einem Check-up unterziehen dürften. Was sieht die neue Regelung nun eigentlich genau vor?