Noch im Test – ab Juli Pflicht: Countdown für die elektronische Patientenakte
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Die elektronische Patientenakte (ePA) verspricht zunächst viel. Sie soll den Austausch von Gesundheitsdaten zwischen den Leistungserbringern und mit den Patient:innen vereinfachen, indem – zumindest theoretisch – alle Patientendaten zentral in der ePA abgelegt werden können. Die absolute Datenhoheit liegt bei den Patient:innen – der Aufwand zum größten Teil bei den (Haus)-Ärzt:innen. Wie sehen die ersten Schritte aus und welche Rolle spielen die Hausarztpraxen?