Vertretungsärzte müssen weitgehend als Arbeitnehmer beschäftigt werden
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Eine erkrankte Hautärztin beschäftigte einen Vertretungsarzt in ihrer Praxis. Dabei irrte sie sich nicht nur in der Einschätzung des arbeitsrechtlichen Status des Kollegen. Sie entschied sich, was die Chemie betraf, auch für den Falschen. Und so flog alles auf.