Urlaubsvertretung in Gemeinschaftspraxen

Urlaubsvertretung in Gemeinschaftspraxen: Der einfachste ist nicht immer der richtige Weg

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Innerhalb einer Gemeinschaftspraxis die Urlaubs- und Krankheitsvertretung praxisintern zu regeln, also ohne eine externe Vertretung hinzuzuziehen, liegt zwar nahe, ist jedoch in vielen Fällen nicht zulässig.