Urlaubsvertretung in Gemeinschaftspraxen: Der einfachste ist nicht immer der richtige Weg
Erschienen am:
|
Aktualisiert am:
Innerhalb einer Gemeinschaftspraxis die Urlaubs- und Krankheitsvertretung praxisintern zu regeln, also ohne eine externe Vertretung hinzuzuziehen, liegt zwar nahe, ist jedoch in vielen Fällen nicht zulässig.