DSGVO: Tückische Falle beim Praxisverkauf
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Wer auf Nummer sicher gehen will, muss beim Verkauf seiner Praxis mit seinem Nachfolger on top einen Vertrag über eine Auftragsdatenverarbeitung abschließen. Sonst könnten nicht nur Bußgelder drohen – möglicherweise sind falsch aufgesetzte Verträge sogar als solche angreifbar.