DSGVO: Tückische Falle beim Praxisverkauf

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Eine Nichtbeachtung der DSGVO könnte den Kaufvertrag angreifbar machen.

Wer auf Nummer sicher gehen will, muss beim Verkauf seiner Praxis mit seinem Nachfolger on top einen Vertrag über eine Auftragsdatenverarbeitung abschließen. Sonst könnten nicht nur Bußgelder drohen – möglicherweise sind falsch aufgesetzte Verträge sogar als solche angreifbar.