„Übliche Arztpraxen“ bleiben von Datenschutzbeauftragtem und Folgeabschätzung weitgehend verschont

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
Die Weitergabe von Daten erfordert Einwilligung – möglichst nachweisbar.

Endlich: Wenige Wochen vor Inkrafttreten der neuen europäischen Datenschutzbestimmungen hat sich die Aufsichtsbehörde Schleswig-Holstein mit hilfreichen, praxisnahen Auslegungen zu Wort gemeldet.