„Übliche Arztpraxen“ bleiben von Datenschutzbeauftragtem und Folgeabschätzung weitgehend verschont
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Endlich: Wenige Wochen vor Inkrafttreten der neuen europäischen Datenschutzbestimmungen hat sich die Aufsichtsbehörde Schleswig-Holstein mit hilfreichen, praxisnahen Auslegungen zu Wort gemeldet.