Elektronische AU: Jetzt doch Übergangsregel
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Wie die KBV in ihren Praxisnachrichten schreibt, konnte sie mit dem GKV-Spitzenverband eine Übergangsregelung erwirken für Praxen, die bis zum 1. Oktober noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen für eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verfügen.