Elektronische AU: Jetzt doch Übergangsregel

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
Praxen haben noch bis Ende des Jahres Zeit, sich mit der nötigen Technik auszustatten.

Wie die KBV in ihren Praxisnachrichten schreibt, konnte sie mit dem GKV-Spitzenverband eine Übergangsregelung erwirken für Praxen, die bis zum 1. Oktober noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen für eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verfügen.