Neupatientenregelung aus Facharztsicht

Neupatientenregelung: Bonus für schnelle Terminvergabe nach hausärztlicher Überweisung

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An der neurologischen Versorgung teilnehmende Vertragsärzt:innen erhalten für die Behandlung der Versicherten aufgrund einer Terminvermittlung durch die Terminservicestelle (TSS) oder durch den/die Hausärzt:in einen Zuschlag auf die Grundpauschalen.

Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde die Neupatientenregelung geändert. Die bisherige extra­budgetäre Vergütung bleibt. Sie ist nun lediglich von einer hausärztlichen Überweisung abhängig. Auch den Zuschlag für neue Patienten gibt es weiterhin – sogar zu deutlich günstigeren Konditionen je nach Tempo der Terminvergabe.