Masernschutzgesetz: Konsequenzen für die Hausarztpraxis
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Die Masern-Impfpflicht ist da: Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) tritt das Masernschutzgesetz zum 1. März 2020 in Kraft und hat für Hausärzte nicht allein aufgrund der Durchführung der Impfung bei Patienten Relevanz. So müssen alle Mitarbeiter einer Arztpraxis einen Impfnachweis erbringen, der Praxisinhaber steht hierfür in der Verantwortung. An wen sich die Impfpflicht genau richtet und was Praxisinhaber nun beachten müssen, beantwortet dieser Beitrag in 4 Fragen – 4 Antworten.