Nachbesetzung: MVZ mit angestellten Ärzten benachteiligt?
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Das Konzept „Praxisausstieg per Anstellung“ ist beliebt: Arzt oder Ärztin verkauft die Praxis an ein MVZ und lässt sich zum Ausklang der Berufstätigkeit sowie zur Übergabe des Sitzes anstellen. Dass der Zulassungsausschuss Hamburg solchen MVZ bei Nachbesetzungsverfahren einen Strick daraus dreht, ist wenig sinnvoll.