Nachbesetzung im MVZ

Nachbesetzung: MVZ mit angestellten Ärzten benachteiligt?

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Es ist nicht unüblich, dass sich ein Arzt am Ende seiner Tätigkeit anstellen lässt.

Das Konzept „Praxisausstieg per Anstellung“ ist beliebt: Arzt oder Ärztin verkauft die Praxis an ein MVZ und lässt sich zum Ausklang der Berufstätigkeit sowie zur Übergabe des Sitzes anstellen. Dass der Zulassungsausschuss Hamburg solchen MVZ bei Nachbesetzungsverfahren einen Strick daraus dreht, ist wenig sinnvoll.