KV-SafeNet: Datenschützer distanziert sich von KV-Rundschreiben
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Über ein Gesundheitsnetz einen KV-SafeNet-„Sammelanschluss“ zur Übermittlung von Abrechnungsdaten zu betreiben, „wird vom Hessischen Datenschutzbeauftragten als rechtswidrig eingestuft“, schrieb die KV Hessen ihren Mitgliedern. Doch der Datenschützer distanziert sich von den Aussagen.