Medikationsplan: Praxen und Kliniken schwach bei Arzneitherapiesicherheit
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Seit Oktober 2016 haben gesetzlich Versicherte, die mindestens drei verordnete Präparate dauerhaft einnehmen, Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan. Und seit 2020 ist die Speicherung der elektronischen Variante auf der Gesundheitskarte möglich. Doch trotz ihrer Vorteile für Patienten und Ärzte haben sich diese Pläne in der Versorgung noch nicht überall durchgesetzt.