Patientenaufklärung: Merkblätter sind nur eine Ergänzung!
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Patientinnen und Patienten sind „im Großen und Ganzen“ über die Chancen und Risiken einer Behandlung aufzuklären. Ihnen ist eine „allgemeine Vorstellung“ vom Ausmaß der Gefahren eines Eingriffs zu vermitteln. Der für die selbstbestimmte Entscheidung notwendige Inhalt muss vom Arzt oder der Ärztin mündlich mitgeteilt werden.