Praxis-Mietvertrag: Möglichkeiten und Stolperfallen beim Mietvertrag
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Wer als angestellter Arzt den Schritt in die Selbständigkeit plant, braucht neben einem Arztsitz auch die passenden Praxisräume. Diese sind per definitionem Gewerberäume, für deren Vermietung andere gesetzliche Vorschriften gelten als für private Wohnräume. Der größere Gestaltungsspielraum solcher Verträge eröffnet Möglichkeiten, birgt aber auch Stolperfallen.