Notarzt im Rettungsdienst

Notarzt im Rettungsdienst ist kein Unternehmer

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Wer im Nebenjob immer wieder als Notarzt im Rettungsdienst tätig wird, ist regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Für Mediziner, die nebenbei im Rettungsdienst jobben, greift regelmäßig die Sozialversicherungspflicht. So entschied das Bundessozialgericht. Es gibt aber Ausnahmen.