Notarzt im Rettungsdienst ist kein Unternehmer
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Für Mediziner, die nebenbei im Rettungsdienst jobben, greift regelmäßig die Sozialversicherungspflicht. So entschied das Bundessozialgericht. Es gibt aber Ausnahmen.
Für Mediziner, die nebenbei im Rettungsdienst jobben, greift regelmäßig die Sozialversicherungspflicht. So entschied das Bundessozialgericht. Es gibt aber Ausnahmen.