Pflegeversicherung : Neuerungen bei Pflegestufen und Leistungen
Erschienen am:
|
Aktualisiert am:
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden im SGB XI geregelt. Im Jahr 2017 haben sich sowohl die Leistungen als auch die Einstufungskriterien substanziell geändert. Aus drei Pflegestufen sind fünf Pflegegrade geworden, und statt einzelne Verrichtungen minutenmäßig zu erfassen, gilt es nun, Fähigkeitsstörungen zu erkennen und den Hilfebedarf qualitativ und quantitativ einzuschätzen.