Urteil

Patientenstamm verkaufen verstößt gegen die Berufsordnung

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
Der Vertrag zur Übergabe das Patientenstamms der Zahnärztin wurde als rechtswidrig erklärt.

Ein Kaufvertrag allein über den Patientenstamm verstößt gegen das Berufsrecht. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.