Patientenstamm verkaufen verstößt gegen die Berufsordnung
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Ein Kaufvertrag allein über den Patientenstamm verstößt gegen das Berufsrecht. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Ein Kaufvertrag allein über den Patientenstamm verstößt gegen das Berufsrecht. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.