Urteil

Patientenstamm verkaufen verstößt gegen die Berufsordnung

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Der Vertrag zur Übergabe das Patientenstamms der Zahnärztin wurde als rechtswidrig erklärt.

Ein Kaufvertrag allein über den Patientenstamm verstößt gegen das Berufsrecht. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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