Datentransparenzverfahren

Patientendatensammlung: Risiko einer Re-Identifizierung trifft auch Ärzt:innen

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Strittige Patientendatensammlung speichert auch Angaben zu Leistungserbringern. (Agenturfoto)

Im Datentransparenzverfahren werden die Kosten- und Leistungsdaten aller gesetzlich Versicherten wie auch Angaben zu den Leistungserbringern gespeichert. Kritiker befürchten Rückschlüsse auf einzelne Datensätze. Ein Richter versucht, die Sache von Grund auf klären.  

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