Pflicht zur Masernimpfung: Was Ärzte beachten müssen

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Die KBV empfiehlt Ärzten, einen Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) zu verwenden.

Ab März dürfen alle Mediziner gegen Masern impfen. Das Masernschutzgesetz verpflichtet Praxisinhaber aber auch dazu, ungeimpfte Mitarbeiter nach einer Übergangsfrist beim Gesundheitsamt zu melden.